Oberlandesgericht Köln, 2008-04-08, 9 U 157/07

9 U 157/07Obergericht08.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 157/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-08

Aktenzeichen: 9 U 157/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0408.9U157.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 2007 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 444/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.