17 W 72/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-14, 17 W 72/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 72/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-14
Aktenzeichen: 17 W 72/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0414.17W72.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 6. November 2007 - 26 O 611/04 - unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. Oktober 2006 sind von der Beklagten 4.043,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 7. April 2007 an die Klägerin zu erstatten.
In diesem Betrag sind 1.710,85 € an Gerichtskosten enthalten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahren tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 707,08 €
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