Oberlandesgericht Köln, 2008-04-14, 5 U 135/07

5 U 135/07Obergericht14.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 135/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-14

Aktenzeichen: 5 U 135/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0414.5U135.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Mai 2007 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 655/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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