Oberlandesgericht Köln, 2008-11-05, 17 W 227/08

17 W 227/08Obergericht05.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 227/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-05

Aktenzeichen: 17 W 227/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1105.17W227.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 22. Juli 2008 - 37 O 33/07 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Vergleichs vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. Februar 2008 sind von der Klägerin 461,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 20. Mai 2008 an den Beklagten zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: bis 300,00 Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.