3 U 37/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-11-10, 3 U 37/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 37/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-10
Aktenzeichen: 3 U 37/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1110.3U37.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24.1.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 37 O 610/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 10.095,50 € festgesetzt.
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