16 U 23/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-11-14, 16 U 23/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 23/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-14
Aktenzeichen: 16 U 23/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1114.16U23.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.03.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln (206 C 59/07) wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Kläger verliert damit ihre Wirkung.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 4.089,26 EUR festgesetzt (Berufung der Beklagten: 2.097,63 €; Anschlussberufung der Kläger: 1.991,64 € ).
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