Oberlandesgericht Köln, 2008-11-14, 19 U 54/08

19 U 54/08Obergericht14.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 54/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-14

Aktenzeichen: 19 U 54/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1114.19U54.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.3.2008 verkündete Grund- und Teilurteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 68/02 - wird zurückgewiesen.

Die Sache wird an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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