Oberlandesgericht Köln, 2008-11-14, 6 U 57/08

6 U 57/08Obergericht14.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 57/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-14

Aktenzeichen: 6 U 57/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1114.6U57.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.2.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 417/07 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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