15 U 45/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-11-18, 15 U 45/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 45/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-18
Aktenzeichen: 15 U 45/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1118.15U45.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.01.2008 verkündete Grundurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 198/07 - wird zurückgewiesen.
Die im zweiten Rechtszug entstandenen Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten ist gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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