Oberlandesgericht Köln, 2008-11-18, 15 U 45/08

15 U 45/08Obergericht18.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 45/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-18

Aktenzeichen: 15 U 45/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1118.15U45.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.01.2008 verkündete Grundurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 198/07 - wird zurückgewiesen.

Die im zweiten Rechtszug entstandenen Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten ist gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.