19 U 72/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-11-21, 19 U 72/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 72/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-21
Aktenzeichen: 19 U 72/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1121.19U72.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer Landgerichts Aachen vom 24.4.2008 - 1 O 766/03 - abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 34.513,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 46.525,40 € vom 1.12.2003 bis zum 29.2.2004 sowie aus 34.513,68 € seit dem 1.3.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 4/5 und der Klägerin zu 1/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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