Oberlandesgericht Köln, 2008-12-01, 17 W 211/08

17 W 211/08Obergericht01.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 211/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-01

Aktenzeichen: 17 W 211/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1201.17W211.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 13. Februar 2008 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 29. Januar 2008 - 33 O 394/06 - unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Januar 2007 sind von der Antragsgegnerin 349,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB seit dem 25. Januar 2007 an die Antragstellerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 50 % und die Antragsgegnerin zu 50 %.

Die Gerichtsgebühren werden auf die Hälfte ermäßigt.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 695,32 Euro

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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