Oberlandesgericht Köln, 2008-12-02, 9 U 100/08

9 U 100/08Obergericht02.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 100/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-02

Aktenzeichen: 9 U 100/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1202.9U100.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.05.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 152/07 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten, und zwar

die Beklagte zu 1) zu 25 %,

die Beklagte zu 2) zu 11 %,

die Beklagte zu 3) zu 10 %,

die Beklagte zu 4) zu 14 %,

die Beklagte zu 5) zu 7 %,

die Beklagte zu 6) zu 4 %,

die Beklagte zu 7) zu 15 %,

die Beklagte zu 8) zu 4 %,

und die Beklagte zu 9) zu 10 %.

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