Oberlandesgericht Köln, 2008-12-02, 9 U 57/08

9 U 57/08Obergericht02.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 57/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-02

Aktenzeichen: 9 U 57/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1202.9U57.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.02.2008 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 240/06 – wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 91 % und der Beklagten zu 9 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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