Oberlandesgericht Köln, 2008-12-04, 7 U 103/08

7 U 103/08Obergericht04.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 103/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-04

Aktenzeichen: 7 U 103/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1204.7U103.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 161/07 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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