7 U 103/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-04, 7 U 103/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 103/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-04
Aktenzeichen: 7 U 103/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1204.7U103.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 161/07 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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