15 U 116/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-16, 15 U 116/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-12-16, 15 U 116/08
15 U 116/08Obergericht16.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 116/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 15 U 116/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1216.15U116.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.05.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 344/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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