Oberlandesgericht Köln, 2008-12-16, 3 U 12/08

3 U 12/08Obergericht16.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 12/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-16

Aktenzeichen: 3 U 12/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1216.3U12.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.12.2007 – 27 O 611/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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