3 U 12/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-16, 3 U 12/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 12/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 3 U 12/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1216.3U12.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.12.2007 – 27 O 611/05 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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