18 U 162/06•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-18, 18 U 162/06
Oberlandesgericht Köln, 2008-12-18, 18 U 162/06
18 U 162/06Obergericht18.12.2008
Regest
Zur Frage enes existenzvernichtenden Eingriffs durch Ausschluss einer GmbH vom konzerneigenen Cash-Pool-System.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 162/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: 18 U 162/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1218.18U162.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Leitsätze
Zur Frage enes existenzvernichtenden Eingriffs durch Ausschluss einer GmbH vom konzerneigenen Cash-Pool-System.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.7.2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 1/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 1.745.421,49 € (944.000 € + 801.421,49 € für den Hilfsantrag auf Erstattung der Ausschüttungen) festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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