Oberlandesgericht Köln, 2008-12-18, 19 U 34/08

19 U 34/08Obergericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 34/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 19 U 34/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1218.19U34.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.02.2008 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 39/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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