Oberlandesgericht Köln, 2008-12-18, 19 U 44/08

19 U 44/08Obergericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 44/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 19 U 44/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1218.19U44.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.2.2008 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 421/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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