2 Wx 51/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-19, 2 Wx 51/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 51/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-19
Aktenzeichen: 2 Wx 51/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1219.2WX51.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 9. November und 15. Dezember 2008 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 6. Oktober 2008 - 3 T 322/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 16. Juni 2008 gegen die durch das Amtsgericht Monschau im Wohnungsgrundbuch von S., Blatt XXXB, in Abteilung II unter laufender Nummer X am 6. Juni 2008 für die Beteiligten zu 3) und 4) eingetragene Eigentumsübertragungsvormerkung als unzulässig verworfen wird.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Aachen und dem Oberlandesgericht Köln einschließlich der den Beteiligten zu 2), 3) und 4) in diesen Verfahren notwendigen Auslagen hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.