Oberlandesgericht Köln, 2008-12-19, 6 U 125/08

6 U 125/08Obergericht19.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 125/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-19

Aktenzeichen: 6 U 125/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1219.6U125.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 4.6.2008 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 451/07 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.