Oberlandesgericht Köln, 2008-12-23, 15 U 93/08

15 U 93/08Obergericht23.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 93/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-23

Aktenzeichen: 15 U 93/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1223.15U93.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.04.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 512/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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