2 W 129/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-01-12, 2 W 129/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 129/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 2 W 129/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0112.2W129.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 18. Dezember 2008 wird der Beschluss des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2008 - 18 O 86/08 - geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Gläubigers vom 7. November 2008 auf Festsetzung von Zwangsmitteln gegen die Schuldner wird abgelehnt.
Die Kosten des Zwangsvollstreckungs- sowie des Beschwerdeverfahrens hat der Gläubiger zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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