4 UF 54/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-01-13, 4 UF 54/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 54/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-13
Aktenzeichen: 4 UF 54/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0113.4UF54.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.
II.
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats nachehelichen Unterhalt zu zahlen und zwar
ab dem 17.3.2007 bis Oktober 2007
einschließlich monatlich 475 €
für November 2007 455 €
für Dezember 2007 496 €
für Januar 2008 bis einschließlich
Juni 2008 monatlich 407 €
für Juli 2008 454 €
ab August 2008 monatlich 409 €
III.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge trägt der Antragsteller 70 % und die Antragsgegnerin 30 %.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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