Oberlandesgericht Köln, 2009-01-14, 13 U 103/08

13 U 103/08Obergericht14.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 103/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-14

Aktenzeichen: 13 U 103/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0114.13U103.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.4.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 494/07) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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