Oberlandesgericht Köln, 2009-01-26, 2 ARs 2/08

2 ARs 2/08Obergericht26.01.2009

Regest

Zur Bemessung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 RVG für einen Pflichtbeistand in einem Auslieferungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 2/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-26

Aktenzeichen: 2 ARs 2/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0126.2ARS2.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zur Bemessung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 RVG für einen Pflichtbeistand in einem Auslieferungsverfahren

Tenor

Dem Pflichtbeistand wird eine Pauschvergütung in Höhe des Betrages der

Regelgebühren zuzüglich 4.000,-- € (i.W. viertausend Euro) bewilligt.

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