2 ARs 2/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-01-26, 2 ARs 2/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-01-26, 2 ARs 2/08
2 ARs 2/08Obergericht26.01.2009
Regest
Zur Bemessung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 RVG für einen Pflichtbeistand in einem Auslieferungsverfahren
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 2/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-26
Aktenzeichen: 2 ARs 2/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0126.2ARS2.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zur Bemessung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 RVG für einen Pflichtbeistand in einem Auslieferungsverfahren
Tenor
Dem Pflichtbeistand wird eine Pauschvergütung in Höhe des Betrages der
Regelgebühren zuzüglich 4.000,-- € (i.W. viertausend Euro) bewilligt.
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