3 U 84/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-01-27, 3 U 84/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 84/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-27
Aktenzeichen: 3 U 84/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0127.3U84.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Einzelrichter - vom 15.4.2008 - 18 O 306/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Be-trags leisten.
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