Oberlandesgericht Köln, 2009-01-29, 12 U 20/08

12 U 20/08Obergericht29.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 20/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-29

Aktenzeichen: 12 U 20/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0129.12U20.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. April 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 22 O 442/07 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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