1 ARs 69/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-01-30, 1 ARs 69/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-01-30, 1 ARs 69/08
1 ARs 69/08Obergericht30.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 ARs 69/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-30
Aktenzeichen: 1 ARs 69/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0130.1ARS69.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr wird abgelehnt.
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