Oberlandesgericht Köln, 2009-02-02, 2 W 7/09

2 W 7/09Obergericht02.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 7/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-02

Aktenzeichen: 2 W 7/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0202.2W7.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer zu 2) und 3), der Rechtsanwälte S. H. und M. L., vom 19. Dezember 2008 gegen die Kostengrundentscheidung des Beschlusses der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2008 - 18 O 221/06 - wird als unzulässig verworfen.

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 19. Dezember 2008 gegen die Kostengrundentscheidung in dem genannten Beschluß des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin sowie die Beschwerdeführer zu 2) und 3) zu je einem Drittel zu tragen.

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