6 AuslS 9/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-02, 6 AuslS 9/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-02-02, 6 AuslS 9/09
6 AuslS 9/09Obergericht02.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslS 9/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-02
Aktenzeichen: 6 AuslS 9/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0202.6AUSLS9.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Leistung der Rechtshilfe, um die das 1. Strafgericht in F./Türkei ersucht hat, ist unzulässig.
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