17 W 30/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-04, 17 W 30/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 30/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-04
Aktenzeichen: 17 W 30/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0204.17W30.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 17. November 2008 - 22 O 353/07 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Mai 2008 sind von der Klägerin 2.561,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 3. Juni 2008 an die Beklagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 657,28 €
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