Oberlandesgericht Köln, 2009-02-05, 18 U 171/07

18 U 171/07Obergericht05.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 171/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-05

Aktenzeichen: 18 U 171/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0205.18U171.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18.08.2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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