6 U 226/04•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-06, 6 U 226/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 226/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-06
Aktenzeichen: 6 U 226/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0206.6U226.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.12.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 562/04 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens -I ZR 123/05 - hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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