Oberlandesgericht Köln, 2009-02-09, 16 Wx 252/08

16 Wx 252/08Obergericht09.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 252/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-09

Aktenzeichen: 16 Wx 252/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0209.16WX252.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin wird unter Aufhebung des Beschlusses der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10.10.2008 (3 T 243/08) und des Beschlusses des Amtsgerichts Monschau vom 30.05.2008 (4 UR II 58/07) und unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages der Antragstellerin der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Monschau vom 13.03.2008 (4 UR II 58/07) dahingehend abgeändert, dass

die der Antragstellerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung für die mit Berechtigungsschein vom 17.04.2007 bewilligte Beratungshilfe auf 1.023,40 € festgesetzt wird.

Die weitergehende weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

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