23 Wlw 12/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-10, 23 Wlw 12/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-02-10, 23 Wlw 12/08
23 Wlw 12/08Obergericht10.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 Wlw 12/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-10
Aktenzeichen: 23 Wlw 12/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0210.23WLW12.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom
5.November 2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts
- Landwirtschaftsgericht – L. vom 24. Oktober 2008, - 23 Lw 28/08 – abgeändert.
Das Amtsgericht wird angewiesen, das Grundbuchamt um den Eintrag in das Grundbuch zu ersuchen, dass die kraft Gesetzes entstandene Hofeigenschaft aufgrund der am 23. April 2008 beim Landwirtschaftsgericht eingegangenen Erklärung des Antragstellers erloschen ist.
Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben,
außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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