Oberlandesgericht Köln, 2009-02-11, 13 U 102/08

13 U 102/08Obergericht11.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 102/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-11

Aktenzeichen: 13 U 102/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0211.13U102.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.5.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 404/07) abgeändert. Die Klage wird unter Aufhebung des Teilvollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Euskirchen vom 5.3.2007 (XXX1) abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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