13 U 102/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-11, 13 U 102/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-02-11, 13 U 102/08
13 U 102/08Obergericht11.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 102/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-11
Aktenzeichen: 13 U 102/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0211.13U102.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.5.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 404/07) abgeändert. Die Klage wird unter Aufhebung des Teilvollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Euskirchen vom 5.3.2007 (XXX1) abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.