Oberlandesgericht Köln, 2009-02-11, 18 W 11/09

18 W 11/09Obergericht11.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 W 11/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-11

Aktenzeichen: 18 W 11/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0211.18W11.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.12.2008 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Beschwerde.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

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