18 W 11/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-11, 18 W 11/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 11/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-11
Aktenzeichen: 18 W 11/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0211.18W11.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Beschwerde.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
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