Oberlandesgericht Köln, 2009-02-17, 3 U 66/07

3 U 66/07Obergericht17.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 66/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 3 U 66/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0217.3U66.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln vom 14.03.2007 (4 O 40/06) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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