6 W 5/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-18, 6 W 5/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 5/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-18
Aktenzeichen: 6 W 5/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0218.6W5.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
Tenor
1.) Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 730/08 – vom 19.12.2008 abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, die jeweils an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin zu vollstrecken ist, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewwerbs zur Bewerbung des Produktes „P. S. E. 3 Zone U-Creme“ einen Fernsehspot nach Maßgabe des nachfolgend eingeblendeten Storyboards zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:
((Abbildung entfern))
2.) Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
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