10 UF 83/06•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-20, 10 UF 83/06
Oberlandesgericht Köln, 2009-02-20, 10 UF 83/06
10 UF 83/06Obergericht20.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 83/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-20
Aktenzeichen: 10 UF 83/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0220.10UF83.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 05. April 2006 - 25 F 30/03 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen Ausgleichsbetrag von insgesamt 3.956,15 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.09.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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