2 W 16/09 - 2 W 17/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-26, 2 W 16/09 - 2 W 17/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-02-26, 2 W 16/09 - 2 W 17/09
2 W 16/09 - 2 W 17/09Obergericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 16/09 - 2 W 17/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 2 W 16/09 - 2 W 17/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0226.2W16.09.2W17.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27. Januar 2009 (2 W 16/09) gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 19 O 6/09, wird als unzulässig verworfen.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 27. Januar 2009 (2 W 16/09) wird die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 19 O 6/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Wert des Klageverfahrens wird auf
5.000,01 €
festgesetzt.
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