6 U 205/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-02-27, 6 U 205/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 205/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-27
Aktenzeichen: 6 U 205/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0227.6U205.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1 u. 2
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 18.9.2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 120/08 -abgeändert und die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer vom 20.6.2008 mit folgendem Inhalt neu erlassen:
Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Raumbedufter mit den Aussagen
a) - Einführungsangebot! -50% Preisvorteil- und/oder
b) - 12 Wochen/semaines*-
zu bewerben und/oder anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen wie nachfolgend wiedergegeben:
pp.
2.) Die Kosten des Verfahrens I. und II. Instanz trägt die Antragsgegnerin.
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