Oberlandesgericht Köln, 2009-05-08, 20 U 165/08

20 U 165/08Obergericht08.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 165/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-08

Aktenzeichen: 20 U 165/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0508.20U165.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 9 O 219/05 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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