20 U 31/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-05-12, 20 U 31/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 31/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-12
Aktenzeichen: 20 U 31/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0512.20U31.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat nach Beratung erwägt, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die weiteren Voraussetzungen gemäß § 522 Abs. 2 Nr. 2, 3 ZPO vorliegen.
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