Oberlandesgericht Köln, 2009-05-26, 4 WF 50/09

4 WF 50/09Obergericht26.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 50/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-26

Aktenzeichen: 4 WF 50/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0526.4WF50.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 02.04.2009 – 408 F 73/07 -, mit welchem nach Anhörung der Beteiligten im Einverständnis mit dem Amtsgericht Bochum gemäß § 46 FGG analog das vorliegende Verfahren an das Amtsgericht Bochum abgegeben worden ist, da der Aufenthalt der Kinder auf Dauer in Bochum ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

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