17 W 108/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-06-09, 17 W 108/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-06-09, 17 W 108/09
17 W 108/09Obergericht09.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 108/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-09
Aktenzeichen: 17 W 108/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0609.17W108.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss I des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 12. November 2008 – 37 O 194/08 – in der Fassung des Beschlusses vom 23. April 2009 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Rechtsanwalt T aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 843,47 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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