17 W 26/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-06-15, 17 W 26/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 26/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-15
Aktenzeichen: 17 W 26/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0615.17W26.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 23.12.2008 - 18 O 601/02 - aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 972,66 € festgesetzt.
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