Oberlandesgericht Köln, 2009-06-18, 18 U 182/08

18 U 182/08Obergericht18.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 182/08 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-18

Aktenzeichen: 18 U 182/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0618.18U182.08.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.10.2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 136.218,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.06.2008 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 10 % derjenigen des Rechtsstreits in erster Instanz und 5 % derjenigen des Rechtsstreits in zweiter Instanz; die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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