4 W 3/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-07-01, 4 W 3/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 W 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-01
Aktenzeichen: 4 W 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0701.4W3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.04.2009 – 15 O 512/08 –, mit welchem die Befangenheitsanträge des Beklagten bezüglich des Vorsitzenden Richters am Landgericht H und der Richterin am Landgericht F zurückgewiesen worden ist, wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
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